Orthopädie-Schuhtechnik Ronald Diefert

 

  Seehausen/Börde  -  Schönebeck/Elbe

Stand: 27.05.18

 


    Eigenanteil und Gesetzliche Zuzahlungen zu orthopädischen Schuhen                 

(ab 01.Januar 2004)

Die gesetzlichen Zuzahlung für orthopädische Schuhversorgungen liegt bei 10,-Euro! 

Diese sind zusätzlich zum Eigenanteil zu zahlen und sind vom Einkommen der Patienten abhängig, durch die Krankenkassen können Befreiungen von der Zuzahlung auf Antrag ausgestellt werden!
Kinder sind von Zuzahlungen generell befreit!

Eigenanteil für orthopädische Schuhe bei Erwachsenen
 

Produkt

Gesetzlicher

Eigenanteil

Krankenkassen

(entfällt nicht bei Zuzahlungsbefreiung)

Gesetzliche

Zuzahlung

Krankenkassen

(entfällt bei Zuzahlungsbefreiung)

Gesetzlicher

Eigenanteil

Berufs-genossenschaften

(keine weiteren Zuzahlungen)

orthopädische Strassenschuhe:         

 

76,00 €

10.- €

38,00 €

orthopädische Hausschuhe:   

    

40,00 €

10.- €

20,00 €

orthopädische Sportschuhe: 

 

31,00 €

10.- €

15,00 €

orthopädische Badeschuhe*:

 

14,00 €

10.- €

7,00 €

orthopädische Interimsschuhe: 

 

-

10.- €

-

Stabilisationsschuhe*:   

 (Adipromed-Schuhe, konfektioniert)      

76,00 €

10.- €

38,00 €

                           

Eigenanteil für orthopädische Schuhe bei Kindern
(bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)

 

Produkt

Gesetzlicher

Eigenanteil

Krankenkassen

(entfällt nicht bei Zuzahlungsbefreiung)

Gesetzliche

Zuzahlung

Krankenkassen

(entfällt bei Zuzahlungsbefreiung)

orthopädische Strassenschuhe:         

 

45,00 €

-

orthopädische Hausschuhe:   

    

20,00 €

-

orthopädische Sportschuhe: 

 

20,00 € 

-

orthopädische Badeschuhe*:

 

14,00 € 

-

orthopädische Interimsschuhe: 

 

-

-

Stabilisationsschuhe*:   

 (Adipromed-Schuhe, konfektioniert)      

45,00 €

-

Korrektursicherungsschuhe:                                

(Anti-Varusschuhe, konfektioniert)

45,00 €

-

Eigenanteile sind generell, auch bei einer Befreiung von Zuzahlungen durch die Krankenkassen zu leisten!

* In den Fällen, in denen eine einseitige Versorgung erfolgt, hat der Versicherte einen Eigenanteil von 50% des vorgesehenen Eigenanteils  zu leisten!

 

                             Gesetzliche Zuzahlungen zu orthopädischen Schuheinlagen                                                                                                                   (ab 01.Januar 2004)

Die gesetzlichen Zuzahlungen für Einlagenversorgungen liegen je nach Ausführung der Einlagen zwischen 5,- und 10,- Euro!      Einlagenzuzahlungen sind vom Einkommen der Patienten abhängig, durch die Krankenkassen können Befreiungen

 von der Zuzahlung auf Antrag ausgestellt werden!
Kinder sind von Einlagenzuzahlungen generell befreit!

 

Aufzahlungen zu orthopädischen Schuheinlagen
(ab 01.Januar 2005)

Durch die neue Festpreisregelung der Krankenkassen, ist ab dem 01. Januar 2005 ist neben der gesetzlichen Zuzahlungen für Einlagenversorgungen für bestimmte Modelle auch eine wirtschaftliche Aufzahlung   zu leisten, von diesen Aufzahlungen gibt es generell keine Befreiungen!

Für Kindereinlagen berechnen wir keine wirtschaftliche Aufzahlung!!
 

Produkt

Gesetzliche

Zuzahlung

alle KK

 

 (entfällt bei Zuzahlungsbefreiung)

Wirtschaftliche

Aufzahlung

  

 

(entfällt nicht bei Zuzahlungsbefreiung)

1 Paar Kunststoff-Leder halbsohlig:

(mit halben Lederbezug)    

5,00 €

10.- €

(außer Kassenmodell)

1 Paar Kunststoff-Leder langsohlig:                

(mit langen Lederbezug)    

5,00 €

10.- €

(außer Kassenmodell)

1 Paar Kork-Leder  halbsohlig:                                           

 

5,00 €

15.- €

(außer Kassenmodell)

1 Paar Kork-Leder langsohlig:                                

 

5,59 €

15.- €

(außer Kassenmodell)

1 Paar Weichpolster-Einlagen:                                         (langsohlig)

 

5,25 €

15.- €

(außer Kassenmodell)

1 Paar Weichpolster-Einlagen:  (langsohlig)                                      

nach Cad/Cam (Computergefräste Fertigung)

    

5,25 €

30.- €

1 Paar Weichpolster-Fußbettung langsohlig                              nach Cad/Cam (Computergefräste Fertigung)

  

10 €

-

1 Paar Diabetesadaptierte Fußbettung langsohlig

(incl. Computer- Fussdruckmessung)

                              

10 €

-

1 Computer- Fussdruckmessung Barfuss über Messplatte     

 

keine Kassenleistung

10.- €

1 Computer- Fussdruckmessung Innenschuhmessung     

 

keine Kassenleistung

25.- €

1 Paar Fersenspornkissen:                                               

 

5 €

-

 Die Mindesttragezeit bei Kork-Leder- und Weichpolstereinlagen beträgt ca. 6 Monate, bei Kindereinlagen kann sich die Mindesttragezeit wachstumsbedingt verkürzen.

Gesetzliche Zuzahlungen zu orthopädischen Schuhzurichtungen

Die gesetzlichen Zuzahlungen für Schuhzurichtungen je nach Art der Zurichtung zwischen 5,- und 10,- Euro pro Paar!

Auch diese Zuzahlungen sind vom Einkommen der Patienten abhängig, durch die Krankenkassen können Befreiungen          von der Zuzahlung auf Antrag ausgestellt werden!
Kinder sind von Einlagenzuzahlungen generell befreit!

Die Kosten für orthopädische Schuhzurichtungen werden an 3 Paar Schuhen im ersten Jahr und  jeweils 2 Paar pro Jahr in den Folgejahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.